Wir Züchten gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8a und 8b TierschutzgesetzWas sagt das aus?
Wenn ein Züchter 3 gebärfähige Hündinnen in seiner Zuchtstätte hat, egal ob als Zucht- oder nur als Familienhund, ist er verpflichtet, sich die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramt einzuholen.
Was sind für Voraussetzungen erforderlich?
- Ein polizeiliches Führungszeugnis
- Sachkundenachweis der Vermittlung der Sachkunde für das Halten, Führen und Züchten von Hunden.
- Ausreichende Fortbildungen, Seminare und umfangreiches kynologisches Wissen.
- Die Zuchtstätte muss den Vorschriften des Tierschutzgesetze entsprechen.
- Die bei einer Kontrolle von 2 Tierärzte des zuständigen Veterinäramt abgenommen wird.
- Als Züchter muss man jedes Jahr, minimum eine 3 stündige Fortbildung nachweisen um immer auf dem laufenden zu bleiben.
- Die Tierärzte achten auf Wissen, in Bezug auf, Hygiene, artgerechte Ernährung, sowie Pflege, und Wissen über mögliche Erkrankungen von Hunden.
- Selbstverständlich umfangreiches Wissen über Geburtsvorgänge und mögliche Komplikation. Das ganze Wissen, wird bei der Prüfung des Sachkundenachweises abgenommen.
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